Veranstaltung: | LAG-Sitzung zur Kommunalwahlhandreichung |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.05.2019, 19:21 |
A1NEU: Handreichung zur Kommunalwahl
Antragstext
Handreichung Kommunalwahlprogramm
Im Herbst 2020 werden in 430 Kommunen in NRW neue Räte gewählt. Die GRÜNE
Landesarbeitsgruppe Stadt- und Regionalentwicklung hat in einem kooperativen
Prozess diese Handreichung als Hilfestellung für die Erarbeitung der
Kommunalwahlprogramme erarbeitet. Im breiten Feld der Planung konzentriert sich
die Handreichung auf die aktuell viel diskutierten Themen der Flächen-, Boden-
und Wohnungspolitik.
Vision - Flächenkreislaufwirtschaft
Unsere GRÜNE Vision ist die Einführung einer Flächenkreislaufwirtschaft. Bis
2030 sollen keine bisher unversiegelten Flächen zu Siedlungs- und
Verkehrsflächen umgewidmet werden. Vielmehr geht es darum bestehende Flächen
effizienter zu nutzen und Flächen, die ihre Nutzung verlieren, wieder zu
aktivieren. Welche Instrumente sind dafür erforderlich?
Flächenmonitoring
Ausgangslage
Viele Kommunen wissen nicht, wie ihre Flächen genutzt werden. Wenn ein
Unternehmen in die Insolvenz geht oder eine Fläche auf andere Weise ihren Nutzen
verliert, liegt die Fläche brach und wird nicht mehr genutzt. Dies sind neue
Entwicklungspotenziale, die der Kommune bewusst sein müssen, damit dort eine
Weiterentwicklung angestrebt wird.
Ziel
Die Kommune erkennt, welche Flächen, wie genutzt werden und wo
Innenentwicklungspotenziale entstehen. Aus dieser Erkenntnis können weitere
Maßnahmen abgeleitet werden, um die Fläche wieder dem Flächenmarkt zuzuführen
und im Idealfall wird dort ein neue*r Akteur*in angesidelt anstatt eine neue
Bauflächen auszuweisen. Der Vorteil von bestehenden Flächen ist, dass diese
bereits erschlossen sind und Planungsrecht besteht.
Funktionsweise
Mit der Änderung des Landesplanungsgesetztes von 2010 sind die
Regionalplanungsbehörden mit der Raumbeobachtung beauftragt. Sie stellen
periodisch Daten zu Siedlungsfläche und deren Nutzung bereit. Die Gemeinden
haben den Auftrag diese Daten zu analysieren und Rückschlüsse zu ziehen. Je
genauer ein Monitoring ist, desto besser. Ergo mit dem Monitoring können
Flächenreserven, wie z. B. Baulücken, Industriebrachen, fehlgenutzte Flächen
aufgeführt werden. Des Weiteren ist es möglich die Daten um Potenziale für
Aufstockung, Dachausbauten, Leerstände zu erweitern.
Beispiel
Stuttgart oder Leipzig
Jung kauft Alt
Ausgangslage
Mit dem Auszug der Kinder, dem Tod von Partner*in besitzen Ältere Menschen
Häuser in Ortskernen. Diese älteren Menschen leben nun alleine in zu großen
Wohnungen und zur gleichen Zeit bauen sich junge Familien ihr Eigenheim neuen
Einfamilienhausgebieten. Darüber Hinaus sind die ältere Menschen oft nicht mehr
in der Lage, ihre Häuser instand zu halten. Im Ortskern reduziert sich hierdurch
die Bevölkerung, was zu Schließungen von gastronomischen Angeboten und anderen
Infrastrukturen führt..
Selbst wenn potenzielle neue Eigentümer*innen ein bestehenden Haus kaufen
möchten, ist oft nicht klar, wie gut die Bausubstanz ist und welche Umbauten
möglich und nötig sind. Somit besteht auf dieser Seite auch Ungewissheit.
Ziel
Einen lebendigen Ortskern, in dem auch junge Familien ein Zuhause finden.
Funktionsweise
Es gibt eine Beratung von Eigentümer*innen und zukünftigen Eigentümer*innen.
Erstere werden beraten, wie sie ihr Gebäude umbauen können. Einerseits um das
Haus altersgerecht zu ertüchtigen und andererseits um ggf. durch Verringerung
der bestehenden Wohnfläche und Erweiterung Platz für eine neue Wohnung zu
schaffen. Die Berater*innen sollen somit alte Eigentümer*innen mit potenziellen
Mieter*innen oder potenziellen neuen Eigentümer*innen zusammenbringen. Darüber
Hinaus werden neue Eigentümer*innen unterstützt und beraten um die vorhandene
Bausubstanz zu bewerten und mögliche bzw. nötige An und Umbauten auszuloten.
Beispiel
Es sind z. B. die Ortschaften Hiddenhausen und Wetzlar. Eine genaue Beschreibung
des Programms befindet sich auf den Seiten der Städte und beim
Familienministerium.
Familienministerium: http://www.familie-in-nrw.de/beispieleguterpraxis-
hiddenhausen-jungkauftalt.html
Standortmanagement
Ausgangslage
Die Innenentwicklung hat im Planungsrecht zwar Vorrang, aber die gelebte Praxis
in den Kommunen sieht oft anders aus. Es werden vermehrt neue Baugebiete mit
Hinweis auf den Mangel an Gewerbeflächen und Wohnflächen ausgewiesen.
Ziel
Ein*e Standortmanager*in beschäftigt sich gezielt mit der Innenentwicklung.
Funktionsweise
Er*Sie kann zum Beispiel auf Grundlage des Flächenmonitoring Potenziale
ausfindig machen. Er soll zwischen Verwaltung, Grundstücksbesitzern,
interessierten Investoren und anderen potenziellen Nutzer*innen vernetzten. Er
kann die Vorteile des Bauens im Bestand aufzeigen und einen Dialog zwischen
allen beteiligten ermöglichen. So können Nachbar*innen in Entscheidungsprozesse
einbezogen werden und Probleme frühzeitig gelöst werden, sodass die
Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Wenn gewollt kann er*sie auch
Anregungen liefern, wo die Stadt- wenn strategisch sinnvoll - Flächen kaufen
soll.
Beispiel
Noch nicht gefunden.
Kostenrechner
Ausgangslage
Die Ausweisung von neuen Flächen für Gewerbegebiete und Einfamilienhäuser
geschieht oft am Bedarf vorbei. Parzellen bleiben leer und die Kosten für die
Errichtung und der Unterhalt der Verkehrswege und Anschlüsse an das
Versorgungsnetz überschreiten schnell die erhofften Einnahmen.
Ziel
Es ist notwendig, dass die sich die Kommune über Kosten bewusst wird. Über die
Kosten die einmal entstehen und die durch Unterhalt usw. bedingen. Somit können
die Stadtverantwortlichen dann auf belastender Zahlen über neue Ausweisungen
entscheiden
Funktionsweise
Der Folgekostenrechner berechnet die Kosten für verschiedene Bebauungsvarianten.
Die einbezogenen Parameter sind u. a. ob es sich um eine Innen- oder
Außenentwicklung handelt, die angestrebte Bebauungsdichte, Anteil der
Verkehrsflächen usw. Es können auch noch Daten zur Bevölkerungsstruktur
einfließen, sowie ob Kindergärten und Schulen bereits existieren oder neue
gebaut werden müssen. Hinzu werden die kurz- mittel oder langfristigen
Steuereinnahmen geschätzt, sowie die Auswirkungen auf die Auslastung der
Infrastruktur und ihre Kosten.
Mit Wohn- und Mobilitätsrechnern können übrigens Menschen selbst einschätzten,
ob es lieber zentral oder dezentral wohnen möchten. Dieses Wissen ermöglicht
eine bewusste Entscheidung.
Beispiel
Das Land Rheinland-Pfals stellt (seinen Kommunen) diesen Rechner kostenlos zur
Verfügung. Jede*r kann sich die Software im Internet runter laden unter:
http://www.folgekostenrechner-rlp.de/pg/downloads.php
Kommunaler Grundsatzbeschluss
Ausgangslage
Wie fängt man mit dem Flächensparen an? Ein Lippenbekenntnis aus der Verwaltung
reicht meistens nicht aus. Auch das Handeln muss sich verändern.
Ziel
Das Ziel des Grundsatzbeschlusses ist, dass die Gemeinde einen ersten
verbindlichen Beschluss fasst, der weiteren Flächenverbrauch erschwert bzw.
verhindert. Er stellt Handlungssicherheit dar und ist ein Grundstein für die
zukunftige Entwicklung des Ortes, meist über eine Legislaturperiode hinaus.
Funktionsweise
Er informiert Eigentümer und potenzielle Investoren. Außerdem kann sich die
Verwaltung auf ihn Beziehen, wenn am Ortsrand eine Ansiedlung geplant ist.
Ja, das Bekenntnis zum Flächensparen muss mit Leben gefüllt, bekräftigt und
kommuniziert werden. Darüber hinaus müssen die unterschiedlichen Interessen
diskutiert und ausgehandelt werden. Aber die Erfahrung zeigt, wenn erst einmal
der zentrale Platz zurück erobert wurde und die ersten leerstehenden Läden
wiederbelebt werden, nimmt dies den Kritiker*innen den Wind aus den Segeln.
Beispiel
Beispiel Gemeinden sind Offenburg, Kitzingen und Burbach aber auch das Hofheimer
Land, wo sich 7 unterfränkische Gemeinden zusammen dafür entschlossen haben.
Interkommunale Zusammenarbeit
Ausgangslage
Oft konkurrieren Gemeinden um die Ansiedlungen von Bewohner*innen und Betrieben
und halten die Infrastruktur für Wohn und Gewerbegebieten vor. So bleiben meist
alle auf ihren Kosten sitzen. Selbst wenn die umliegenden Gemeinden flächen auf
der Grünen Wiese ausweisen, beeinflusst dies di (eingene) Ortskernentwicklung.
Ziel
Die Baulandpolitik muss koordiniert werden. Bei Gewerbeflächen sollte eine
regionale Analyse zu Standortqualitäten und Marktchancen stattfinden. Dabei
können auch interkommunale Gewerbegebiete mit betrachten werden, wo sich die
Beteiligten die Kosten und Einnahmen teilen. Eine Absprache zwischen den
Kommunen hilft in vielen Bereichen und gemeinsam ist man Schlagkräftiger und
steigert die Attraktivität der Region.
Funktionsweise
Es gibt viele Bereiche, wo Kommunen zusammenarbeiten können. Hier sind einige
Beispiele: Baulandausweisung- und Vermarktung, gemeinsame Teilnahme an
Förderprogrammen, regionalen Gewerbe und Wohnbauflächenpool, Sicherung der
Daseinsvorsorge, Schaffung übergeordneter Freiräume
Beispiel
Burbach in NRW, die sich über Ländergrenzen mit einer Gemeinde aus Rheinland-
Pfalz kooperieren und das Hofheimer Land.
Einführung von Flächenzertifikaten
Ausgangslage
...
Ziel
...
Funktionsweise
...
Beispiel
...
Vision - Wohnungspolitik
Die Wohnungspolitik im Bund, im Land und in den Kommunen gewinnt an Wichtigkeit.
Es ist eine soziale Spaltung zu erkennen, aber es lässt sich feststellen, dass
viele Kommunen unterschiedlich betroffen sind. Daher möchten wir im folgenden
ein paar Instrumente vorstellen, die die ganze Bandbreite abbilden sollen. Somit
könnt Ihr euch die passenden Maßnahmen für euch selber raussuchen.
Zielsetzungen für kommunale Wohnungsbaugesellschaften
Ausgangslage
Viele Gemeinden besitzen kommunale Wohnungsbaugesellschaften (WBG). Diese führen
oft aber ein Eigenleben oder wollen sich von den Räten nichts vorschreiben
lassen.
Hinzu kommt es in Gemeinden mit Druck auf dem Wohnungsmarkt dazu, dass selbst in
Wohnungen mit Sozialbindungen nur die besten Bewerber*innen durchkommen. Somit
bekommen Menschen mit doppelter Diskriminierung ( 1. zu geringes Einkommen und
2. Migrationshintergrund / Obdachlosigkeit / Privatinsolvenz und weitere) auf
dem Wohnungsmarkt keine Wohnung
Ziel
Kommunale WBG müssen sich ebenfalls um die Menschen kümmern, die auf dem
normalen Wohnungsmarkt und dem mit Belegungsbindung geringe Chancen haben. Somit
ist ein soziales Ziel, dass eine gewisse Quote ( 50%) der neu zu vergebenden
Wohnungen an Menschen geht, die doppelt diskriminiert werden. Gleichzeitig muss
gewährleistet sein, dass kommunale WBG nicht nach maximalen Profiten streben und
Luxussanierungen durchführen oder anders versuchen die Wohnenden auszutauschen.
Ein anderes Ziel ist, dass kommunale WBG auch wieder selber neue Wohnungen
bauen. Zudem ist es wichtig, dass kommunale WBG ein Finanzpolster besitzen um zu
bauen oder zu Sanieren. Daher dürfen kommunale WBG nicht zu Sanierung des
Haushaltes eingesetzt werden.
Funktionsweise
Oben genannte Ziele können durch einen Vertrag zwischen Stadt und kommunaler WBG
defeniert werden. Da die Stadt Eigentümer*in der WBG ist, muss sie diese zur Not
zwingen dem Vertrag zuzustimmen.
Beispiel
In Berlin hat die AÖR Wohnraumversorgung Berlin mit den 6 städtischen
Wohnungsbaugesellschaften Verträge abgeschlossen.
Sicherung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften
Ausgangslage
2020 kommt die Schuldenbremse und diese gilt auch für die Kommunen. Der Verkauf
von kommunalen WGB kann genutzt werden um die Schuldenbremse einzuhalten.
Ziel
Somit ist es notwendig die städtischen WBG zu sichern, damit sie ab 2020 nicht
verkauft werden.
Funktionsweise
Dieses Ziel kann auf unterschiedliche Art und Weise erreicht werden. Aber
grundsätzlich gilt, dass es der Gemeinde immer möglich sein muss, eine kommunale
WBG zu verkaufen.. Hier ein mögliches Beispiel einer Sicherung:
Die Kommune Gründet eine AÖR, die einer Veräußerung der kommunalen WBG zustimmen
muss. Das dortige Gremium wird zu 50% vom Stadtrat bestimmt und zu 50 % aus
Mietervertreter*innen aus der WBG. Die Satzung legt fest, dass für eine
Zustimmung 2 / 3 des Gremiums dafür stimmen muss.
Beispiel
AÖR Wohnraumversorgung Berlin und die sechs kommunalen Berliner WBGs.
Umwandlung von Gewerbe in Wohnflächen
Ausgangslage
Ziel
Funktionsweise
Beispiel
Ankauf von Belegungsrechten
Ausgangslage
Aufgrund abschmelzender Bestände im öffentlich geförderten Wohnungsbau und der
auslaufenden Bindungen verlieren die Städte und Gemeinden zunehmend an
Handlungsfähigkeit.
Ziel
Durch einen Ankauf von Belegungsrechten im Bestand kann kurzfristig ein Teil der
auslaufenden Bindungen aufgefangen werden und somit auf akute Wohnungsknappheit
reagiert werden.
Funktionsweise
Die Stadt / Kommune geht gezielt auf Wohnungseigentümer*innen zu und bietet
ihnen eine Förderung im Gegenzug für die Überlassung der Belegungsrechte an.
Grundsätzlich zahlt die öffentliche Hand die Differenz zwischen ortsüblicher
Vergleichsmiete und angestrebtem Mietniveau und erhält dafür ein Belegungsrecht.
Je nach Situation auf dem Wohnungsmarkt sind dabei zusätzliche Anreize notwendig
- beispielsweise Bonuszahlungen oder die Möglichkeit, einen Teil der Jahresmiete
bereits im Voraus zu erhalten.
Beispiel
Die Stadt Frankfurt kauft seit 2007 offensiv Belegungsrechte im Bestand an und
setzt dabei auf recht kurze Bindungen von 10-15 Jahren. Portal der Stadt
Frankfurt
Geförderter Wohnungsbau im Neubau ( Quoten in neuen B-
Plänen)
Ausgangslage
Neubau mit geringen Mieten ist schwierig und meist von den Eigentümer*innen
nicht gewollte. Dies mindert auch ihren Profit. Somit möchten Bauherr*innen
meist Wohnungen im oberen Preissegment bauen.
Ziel
Auch im Neubau dürfen nicht nur Luxuswohnungen entstehen. In Neubauquatieren ist
ebenfalls eine soziale Durchmischung notwendig und dies kann planungsrechtlich
sichergestellt werden.
Funktionsweise
Es ist nicht rechtlich nicht möglich, eine*n Bauherrin zu verpflichten,
Förderungen für den sozialen Wohnungsbau zu nutzen. Jedoch kann in einem
Bebauungsplan festgesetzt werden, dass ein gewisser Anteil an Wohnungen so
gebaut wird, dass er förderfähig ist. Somit muss eine Bauherr*in Wohnungen
errichten, die den Kriterien des sozialen Wohnungsbau entsprechen, ob er das nun
selbst finanziert oder staatliche Hilfe in Anspruch nimmt ist ihm*ihr
überlassen.
Beispiel
Milieuschutz
Ausgangslage
Durch mietsteigernde Sanierungen werden Menschen nach und nach aus ihren
Vierteln verdrängt. Die Folgen sind der Verlust sozialer Netzwerke, der durch
den Umzug in meist Randgebiete entsteht - die Bevölkerungsstruktur im Viertel
verändert sich teilweise rasant.
Ziel
Abschwächung von Verdrängungseffekten
Funktionsweise
Durch die Aufstellung einer Erhaltungssatzung im Sinne des §172 Abs. 1 Nr. 2
können bestimmte Gebiete zu Erhaltungsgebieten deklariert werden. Dadurch können
u.a. Modernisierungen unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt und temporäre
Mietobergrenzen festgelegt werden.
Beispiel
Zweckentfremdungssatzung
Ausgangslage
In Gemeinden, in denen der Tourismus stark ist, können Ferienwohnungen oder
kurzzeitig vermietete Zimmer zu einer Verdrängung von Wohnraum führen. Aber auch
durch gewollten Leerstand von Seiten der Vermieter*innen, können Wohnungen dem
Wohnungsmarkt fernbleiben.
Ziel
Durch eine Satzung soll die Zweckentfremdung von Wohnungen bzw. Zimmern
entgegengewirkt werden und diese sollen dem Wohnungsmarkt zugeführt werden.
Funktionsweise
Die Gemeinde erlässt eine Satzung in Gebieten mit erhöhten Wohnraumbedarf nach §
10 Wohnraumschutzgesetz NRW. Diese Satzung ermöglicht den Ordnungsbehörden bei
Verstoß tätig zu werden. Sie können Bußgelder aussprechen oder auch leerstehende
Wohnungen einen Obmann*frau einsetzten, der sich um die Ertüchtigung der
Wohnung(en) und Vermietung kümmert. Diese Leistungen werden dann dem*r
Eigentümer*in in Rechnung gestellt.
Beispiel
Die Stadt Bonn, Köln und Münster haben solche Satzungen.
Aufstocken von Gebäuden / Nachverdichtung
Ausgangslage
In vielen Gebieten werden bei Gebäuden das zulässige Maß der baulichen Nutzung
nicht ausgeschöpft. Dies bedeutet, dass Gebäude eigtl höher sein können oder auf
der Fläche noch ein weiteres Haus errichtet werden könnte.
Ziel
Um eine Flächenschondene kommunale Entwicklung zu ermöglichen ist es notwendig,
dass das Maß der baulichen Nutzung ausgeschöpft wird.
Funktionsweise
Die Gemeinde kann ein Förderprogramm aufsetzten, damit Eigentümerinnen z. B.
Gebäude aufstocken oder (Bau)Lücken schließen. Darüber können Eigentümer*innen
ebenfalls beraten werden.
Beispiel
Tausche kleine gegen große Wohnung
Ausgangslage
Durch Auszug von Kind(ern), Trennung oder andere Umständen kann es dazu kommen,
dass alleinstehende Menschen in für sie zu großen Wohnungen wohnen. Oft können
diese Personen nicht mehr in eine neu Wohnung umziehen, weil neue kleinere
Wohnungen oft teurer ist als die alte Große.
Ziel
Menschen sollen ihren Wohnraum tauschen können und bei einem Tausch werden die
Mieten nicht erhöht. Sowohl städtische Wohnungsbaugesellschaften, gemeinnützige
Genossenschaften und Private können an so einem Programm teilnehmen.
Funktionsweise
Die städtischen Wohnungsgesellschaften können über den Stadtrat gezwungen werden
so zu handeln und - wenn möglich - sollen andere Akteur*innen noch gewonnen
werden.
Mit dem Programm können Menschen ihre Wohnungen tauschen. Das bedeutet, dass der
Mietvertrag gekündigt wird und für die Neuvermietung die Miete nicht erhöht
werden.
Beispiel
Vision - Bodenpolitik
Verwaltung befähigen
Ausgangslage
Alle Maßnahmen und Vorhaben bedeuten für die Verwaltung viel Arbeit. Ohne
genügend qualifiziertes Personal können auch die schönsten Instrumente nicht
angewendet werden.
Ziel
Die Gemeinde soll befähigt werden, die Aufgaben und Erwartungen, die an sie
gestellt werden, zu bewältigen.
Funktionsweise
Die Gemeinde beschließt ausreichend Haushaltsstellen für die entsprechenden
Ämter
Beispiel
Vergabe von Bauland im Erbbaurecht
Ausgangslage
Oft verkaufen Kommunen ihre Grundstücke. Nach einem Verkauf haben sie nur noch
sehr eingeschränkten Zugriff auf das Grundstück.
Ziel
Die Kommune möchte langfristig Eigentümer*in einer Fläche bleiben, aber dennoch
Dritten eine Nutzung dieses Grundstücks ermöglichen. Somit soll der Grund und
Boden Eigentum des Kommune bleiben, aber nicht was darauf geschieht.
Funktionsweise
Mit einem Erbbaurecht tritt die Kommune (meist mind. 90 Jahre) die Rechte an
Dritte ab. Diese zahlen den Erbbauzins entweder mit einem Mal oder monatlich.
Die Nutznießer*innen des Erbbaurechts haben nun die möglichkeit das Grundstück
für den ausgemachten Zeitraum zu nutzen. Dementsprechend dort ein Gebäude zu
errichten usw. Nach der Vertragslaufzeit kann das Erbbaurecht verlängert werden.
Wenn dies nicht passiert bekommt die Gemeinde wieder volle Verfügungsgewalt über
das Grundstück.
Beispiel
Die Kommune Dormagen in NRW vergibt Gewerbeflächen mit Erbbaurecht
Bürgschaften für (gemeinwohlorientierte) Projekte
Ausgangslage
Es gibt viele Haus- und Wohnprojekte, die realisiert werden wollen und von denen
die Gemeinde profitiert. Manche Projekte haben jedoch nur begrenzte finanzielle
Ressourcen und können nicht realisiert werden, weil manchmal die gesamten bzw.
ein Teil der Bürgschaften fehlt.
Ziel
Die Gemeinde tritt gegenüber Banken und anderen als Bürge auf und übernimmt so
ein Teil des Risikos. Mit dieser Risikoübernahme können nun Projekte ermöglicht
werden.
Funktionsweise
Wie eine normale Bürgschaft
Beispiel
Gerade kein Beispiel bekannt.
Aktive Liegenschaftspolitik - revolvierender Bodenfond
Ausgangslage
Als Besitzer*in eines Grundstückes, kannst du am Besten steuern, was darauf
passiert. Leider sind die Gemeinden kaum noch Eigentümer*innen von städtischen
Flächen und somit sind die Steuerungsmöglichkeiten beschränkt.
Ziel
Die Gemeinde soll wieder handlungsfähig werden. Sie soll aktiv wieder
Grundstücke erwerben und wenn nötig weiterverkaufen bzw. unter Erbpacht
weitervermitteln. Beim Veräußern kann sie dann auf Qualitäten für die Gemeinde
achten, die von Privaten vernachlässigt werden.
Funktionsweise
Die Gemeinde wird wieder zentrale Akteurin auf dem Flächenmarkt. Dies kann durch
einen Ratsbeschluss geschehen bzw. durch mehrere, die den Ankauf von wichtigen
Flächen anvisieren. Hierzu muss natürlich von der Gemeinde Geld in die Hand
genommen werden. Dies zahlt sich durch die gewonnene Handlungsfähigkeit aus.
Beispiel
Gemeinde in BaWü, die das macht. Ggf. noch ein Beispiel aus NRW
Konzeptvergaben
Ausgangslage
Grundstücke und Gebäude werden oft zum Höchstpreis verkauft. Ob dies nun die
Schuld der Kämmerer*innen ist oder jemand anderes, soll nun nicht erörtert
werden. Bei diesem Prinzip können nur Nutzungen realisiert werden, die die
größte Rendite bringen. Diese müssen jetzt aber nicht das Beste für das Quatier
bzw. Gemeinwohl sein.
Ziel
Es ist notwendig, dass bei dem Verkauf von Gebäuden und Grundstücken nach der
Qualität der zukünftigen Nutzung entscheiden wird. Dies ist bei einer
Konzeptvergabe möglich.
Funktionsweise
Der*die Verkäufer*in setzt vor dem Verkauf eine Kriterienkatalog fest. Dieser
Katalog dient als Bewertungsmaßstab für die Konzepte der Kaufinteressierten.
Somit ist es möglich, dass das beste Konzept gewinnt und nicht die Nutzung mit
der maximalsten Rendite. Hier ist nun darauf zu achten, dass der
Bewertungskatalog gut ist. Darüber hinaus kann mit einer eingesetzten Jury eine
gewisse Unabhängigkeit gewährleistet werden.
Beispiel
noch raussuchen
Baugebot
Ausgangslage
Innerstädtische Grundstücke sind oftmals nicht bebaut, obwohl Baurecht besteht.
Das führt dazu, dass in Kommunen ausgewiesene Wohn- bzw. Gewerbebaufläche nicht
genutzt werden kann.
Ziel
Der Eigentümer wird verpflichtet auf seinem Grundstück ein Gebäude zu errichten,
das im Einklang mit dem Baurecht steht.
Funktionsweise
Die Gemeinde ordnet eine Baugebot nach § 176 BauGB an und innerhalb einer Frist
muss der Eigentümer der Anordnung folgen. Wenn der Eigentümer nachweisen kann,
dass er wirtschaftlich nicht in der Lage ist dem Gebot nachzukommen, muss die
Gemeinde ihm das Grundstück abkaufen. Wenn sich der Eigentümer weigert zu bauen,
kann die Gemeinde ein Enteignungsverfahren anstreben.
Zurzeit gibt es wenige Kommunen, die dieses Instrument anwenden. Daher ist ein
breite Zustimmung nnerhalb der Verwaltung und Politik von Vorteil.
Beispiel
Tübingen ist gerade dabei, Baugebote zu testen.
Baulandmodell
Ausgangslage
Ziel
Funktionsweise
Beispiel
Baurecht nur, wenn Boden in kommunaler Hand
Ausgangslage
Ziel
Funktionsweise
Beispiel
Vorkaufsrechte nutzen
Ausgangslage
Es gibt viele Gesetzesgrundlagen, die ein Vorkaufsrecht ermöglichen. Kommunen
können am besten die Entwicklung des Gemeindegebietes beeinflussen, wenn sie
Eigentümerin des Grund und Bodens ist.
Ziel
Damit die Gemeinde den größtmöglichen Gestaltungsspielraum bei ihrer eigenen
Entwicklung hat, ist es unabdingbar, dass sie so viel Grund und Boden besitzt,
wie möglich.
Funktionsweise
Der §20 ff. BauGB in Verbindung mit anderen §§ regelt die Voraussetzungen für
ein Vorkaufsrecht.
Wenn ein Grundstück verkauft wird, muss dies notariell bestätigt werden und der
Notar zeigt dies der Gemeinde an, damit das Grundbuch verändert wird. Die Stadt
hat drei Monate zeit um an die Stelle des Käufers zu treten.
Beispiel
In Berlin Friedrichshain-Kreuzberg werden Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten
ausgeübt.
Geld für Vorkaufsrechte bereitstellen
Ausgangslage
Selbst wenn Vorkaufsrechte bestehen oder kommunale (Wohnungs-)Unternehmen ein
Gebäude oder Grundstücke erwerben möchten, fehlt es ihnen meistens an Geld.
Ziel
Ein gewisser Betrag im Haushalt soll für den Kauf Grundstücken und Gebäuden
bereitgestellt werden. Dieses Geld darf ausschließlich dafür genutzt werden,
dass Gemeinwohlorientierte Genossenschaften, städtische
Wohnungsbaugesellschaften oder die Selber Liegenschaften erwirbt. Somit kann auf
allen Ebenen einer Weiterverwendung sichergestellt werden.
Funktionsweise
Geld steht im Haushalt bereit, das für den Erwerb von Liegenschaften genutzt
werden kann. Darüber Hinaus kann ein Ankauf auch durch das Land NRW (
Modellvorhaben Problemimmobilien) gefördert werden.
Beispiel
Modellvorhaben Problemimmobilien die SEG (Städtische Entwicklungsgesellschaft)
in Gelsenkrichen oder das Land Berlin, welches einen Fond zum Kauf von
Immobilien bereitgestellt hat.
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Bundesregierung, 2016, (Seite 38),
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/730844/3d30c6c2875a9a0-
-8d364620ab7916af6/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-neuauflage-2016-
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